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Geschäftsordnung des Sportfischervereins ASV Meisenheim 1957 e.V.

Festlegung der Mitgliederzahl

Aktives Mitglied des Vereins kann jede mit dem ersten Wohnsitz in Deutschland wohnende Person werden. Die Mitgliederzahl des Vereins ist nicht begrenzt.

Beiträge und Gebühren

Die Aufnahmegebühr beträgt für aktive Mitglieder 130 Euro, für Jugendliche unter 16 Jahren 50 Euro. Jugendliche sind im 1. Jahr beitragsfrei. Der Jahresbeitrag beträgt
für aktive Mitglieder 230 Euro, er setzt sich zusammen aus 50 Euro Grundbeitrag (fällig bis 31.3. des laufenden Geschäftsjahres) und 150 Euro Arbeitsbeitrag (fällig bis 31.3. des laufenden Geschäftsjahres) und 30 Euro Vorausleistung für vereinsinterne Fischen.
für passive Mitglieder 25 Euro,
Jugendliche unter 16 Jahren sind im 1. Mitgliedsjahr beitragsfrei. Ab dem 2. Mitgliedsjahr zahlen sie nur den Grundbeitrag von 50 Euro bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs und sind von der Arbeitspflicht befreit. Aktive Rentner und Erwerbsunfähige zahlen keinen Arbeitsbeitrag, sie sind von der Arbeitspflicht
befreit. Erlaubnisscheine für Gastangler kosten: Tagesschein 10 Euro, Wochenschein 40 Euro, Monatsschein 60 Euro.

Arbeitsstunden

Aktive Mitglieder können durch Arbeitsleistungen ihren Jahresbeitrag um bis zu 150 Euro reduzieren. Für jede erbrachte Arbeitsstunde werden 15 Euro angerechnet. Nur vom Vorstand unterschriebene Stunden gelten als erbracht. Jedes Mitglied besorgt sich selbst ein Arbeitsbuch.

Erlaubnisscheine

Erlaubnisscheine werden erst dann an Mitglieder ausgestellt, wenn die Aufnahmegebühr, der Grundbeitrag für das laufende Geschäftsjahr, die Vorausleistung für vereinsinterne Fischen und eventuelle Zahlungsverpflichtungen aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr entrichtet sind und wenn Fangbuch und Arbeitsbuch beim Gewässerwart oder Kassenwart vorliegen. Jeder hat selbst dafür zu sorgen, dass er über einen gültigen Fischereischein verfügt, andernfalls ist der ASV-Erlaubnisschein ungültig.  Passive Mitglieder erhalten keine Erlaubnisscheine zum Fischfang und keine Austausscheine.

Hüttenvermietung

Die Miete für die Hütte beträgt pro Tag 50 Euro für Mitglieder und 80 Euro für Nichtmitglieder, zusätzlich Nebenkosten. Der verbilligte Mietpreis für Mitglieder wird nur dann gewährt, wenn das Mitglied, das die Hütte mietet, auch verantwortlicher Veranstalter ist. Von den o.g. Preisen kann der Hüttenwart im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden nach unten abweichen, wenn der normale Mietpreis für das betreffende Mietverhältnis unverhältnismäßig hoch wäre (z.B. bei Schulklassen oder wenn die Hütte nur für wenige Stunden benutz wird). Grundsätzlich ist der Mieter für eventuell entstandene Schäden haftbar. Alles Weitere regelt der jeweilige Mietvertrag.

Verleihung vereinseigener Gegenstände

Es werden keine Gegenstände für vereinsfremde Zwecke verliehen, es sei denn, der Vorstand stimmt dem zu.

Besatzmaßnahmen

Werden von Vorstand beschlossen und bekannt gegeben.